Höhere Gewalt?

Was genau ist eigentlich höhere Gewalt?

Höhere Gewalt (von lateinisch vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt

Absage in Corona-Zeiten: Höhere Gewalt oder Willkür?

Diese Frage stellt sich seit dem 13.März sehr oft. Von Jetzt auf Gleich waren alle Veranstaltungen verboten. Erst jetzt, nach den ersten Lockerungen, sind kleinere Veranstaltungen bis 150 Personen aus wichtigem Anlass (Hochzeit, Geburtstag etc.) wieder erlaubt. Großveranstaltungen wie Schützenfeste und Stadtfeste bleiben allerdings weiterhin aktuell bis zum 31.10.2020 verboten.

Aber wie gehe ich im Falle einer Absage damit um? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Muss der Kunde mich für einen Alternativtermin buchen?

Veranstalter sagt wegen Verbots durch den Staat ab

In diesem Fall ist es ziemlich eindeutig. Darf der Veranstalter aus Pandemie-Gründen seine Veranstaltung nicht durchführen, so greift die höhere Gewalt-Klausel. Wenn hierfür nicht explizit vertraglich etwas Anderes geregelt ist, hast du seitens des Veranstalters jetzt keinen Anspruch auf Ersatz-Zahlungen. Hier haftet dann, wenn überhaupt, das Pandemie-Gesetz oder andere behördliche Regelungen.

Veranstalter sagt vorsorglich oder aus anderen Gründen ab

Hier sieht es schon anders aus. Sagt ein Veranstalter eine Veranstaltung ab, die zum avisierten Zeitpunkt doch hätte stattfinden dürfen, so ist er regresspflichtig für die direkten Ausfälle abzüglich eingesparter Kosten deinerseits. Beispiel: du bekommst heute (also vor dem 31.10.) einen Anruf dass dein Veranstalter gerne stornieren möchte. Die Veranstaltung liegt aber nach dem 31.10. – De facto kann mann aktuell noch nicht davon ausgehen dass hier höhere Gewalt greift, da keiner eine Glaskugel hat.

Will er beispielsweise für nächste Woche stornieren, dann gilt es zu beachten um welche Art von Veranstaltung es sich handelt. Da ja aktuell beispielsweise Familienfeiern bis 150 Personen in NRW stattfinden dürfen, hat er meines Erachten hier keinen Grund seinen Geburtstag zu canceln und auf höhere Gewalt zu verweisen. Hier greifen dann deine Storno-Klauseln in deinen AGB/Vertrag.

Wie gehe ich also mit den Stornos um?

Bei höherer Gewalt hast du keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter, es sei denn dies ist vertraglich vorher anders geregelt worden. Jegliche andere Art von Stornos sind entsprechend der aktuellen Gesetze bzw. anhand deiner AGB bzw. deines Vertrags mit dem Veranstalter abzuwickeln.

Kulanz oder nicht?

Hat der Veranstalter automatisch ein Anrecht auf eine Terminverschiebung beispielsweise aufs nächste Jahr oder einen Termin nach den Veranstaltungs-Verboten?

Ganz klar: Nein, hat er nicht. Wird eine feste Buchung nicht wahrgenommen, so ist sie erst einmal zu stornieren. Jede neue Terminvergabe gilt als neue Buchung und ist auch als Solche zu behandeln.
Ob du wiederum dann für die neue Buchung einen Rabatt gewährst oder bereits gezahlte Honorare des Stornos darauf anrechnen willst etc. muss du letztendlich selbst entscheiden. Ich empfehle dir diese Herangehensweise auf jeden Fall in deinen AGB mit aufzunehmen, dann gibt es im Nachhinein auch weniger Diskussions-Zündstoff.

Was mache ich denn mit den Veranstaltungen die abgesagt aber jetzt wieder stattfinden dürfen?

Nun, hast du einer Stornierung zugestimmt, dann ist sie auch rechtskräftig. Falls dein Veranstalter dich nun wieder buchen möchte gilt auch dies als Neubuchung. Genau aus diesem Grund empfehle ich dir nicht unmittelbar jedem Storno blind zuzustimmen. Blinder Aktionismus hilft weder dir noch dem Veranstalter. Abwarten und Tee trinken kann sinnvoller sein als jede Veranstaltung vorzeitig abzusagen.

Weitere wissenswerte Dinge zum Thema Corona und Höhere Gewalt findest du auch hier:

https://eventfaq.de/coronavirus/

 
 
 

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