Neue Provisionsregelung für Agenturen ab 2023

Hallo Agenturpartner,

 

Als Bauchredner, Zauberkünstler, Solo-Stimmungssänger, mit eigener Partyband und neu ab 2023 mit der Karnevalsband „Jecke Tön“ bin ich seit nunmehr 30 Jahren als Künstler aktiv unterwegs. 

Die Pandemie, die Inflation und nicht zuletzt der Ukraine-Konflikt haben ihre Spuren hinterlassen. Da sich durch eben diese Entwicklungen das Buchungsverhalten von Veranstaltern, Agenturen und auch meine Kostenstrukturen verändert haben, gibt es ab 2023 eine neue Regelung für Provisionszahlungen an Agenturen:

1. Nur noch Agenturen, die mich aktiv vermitteln und über ihre Website, Prospekte o.ä. aktiv bewerben sind Provisionsberechtigt.

2. Agenturen bekommen eine Provision, die künftig nach der Anzahl der erfolgreichen Vermittlungen gestaffelt wird, ausgehend von der Nettogage (ohne Technik, Spesen, etc).

  • Die Staffelung ist wie folgt pro Kalenderjahr:
  • 1-4 Vermittlungen:         3%
  • 5-10 Vermittlungen:       5%
  • 11-15 Vermittlungen:     10%
  • 16-20 Vermittlungen:     15%
  • Ab 21 Vermittlungen:     20%

 

Im 2023 startet jeder Agenturpartner mit 5% Basisprovision. Die Rabattstufe für das Folgejahr richtet sich nach dem Erfolg im aktuellen Jahr. Hierfür gibt es dann einen entsprechenden persönlichen Rabatt-Code für den Online-Kalkulator. Verfügbarkeiten können künftig ebenfalls online eingesehen und Termine dort auch reserviert werden. Die Links zum Online-Kalkulator sowie zum Online-Kalender erhaltet ihr auf Anfrage.

 

Vielen Dank für euer Verständnis

Euer

Marcus Magnus

Infopost Karneval 2023/2024 – Regionale Verbände

Helau und Alaaf liebe Karnevalsfreunde,

 

Als Bauchredner, Kinder-Zauberer, Solo-Stimmungssänger und jetzt neu auch mit Karnevalsband „Jecke Tön“ bin ich seit nunmehr 30 Jahren als Künstler nicht nur im Karneval aktiv unterwegs. Schon als 2-Jähriger lief ich im Rosenmontagszug mit. Vor 11 Jahren war ich Prinz Karneval meiner Heimatstadt. Ich bin daher dem Brauchtum seit eh und je sehr verbunden. 

Die Pandemie, die Inflation und nicht zuletzt der Ukraine-Konflikt haben ihre Spuren hinterlassen. Gerade jetzt sehnen sich die Menschen nach Ablenkung und etwas Frohsinn.

Um euch nach der Coronazeit eine Erleichterung zu bieten, habe ich mir überlegt allen Verbänden, Komitees und Ausschüssen etc. künftig einen Preisnachlass für Buchungen innerhalb der jeweiligen Session zu bieten.

 

Die Staffelung ist wie folgt pro Session/Verband:

5-10 Buchungen:              5%

11-15 Buchungen:            10%

16-20 Buchungen:            15%

Ab 21 Buchungen:           20%

ausgehend von der Nettogage (ohne Technik, Spesen, etc).

Euer Mitgliedsverein muss lediglich bei der Buchungsanfrage den Regional-Verband nennen, dem er angehört. Nach entsprechender Prüfung wird der Rabatt von mir dann automatisch dem jeweiligen Regional-Verband zugeordnet und bei der Rechnungsstellung abgezogen. Je mehr Vereine eines Verbands in der Session bei mir buchen, desto größer der Rabatt für jeden einzelnen Verein. Es zählt JEDER gebuchte Auftritt. Wenn ein Verein beispielsweise mich für 2 Sitzungen als Bauchredner, für den Kinderkarneval als Zauberer und noch als Sänger für die Damensitzung bucht, sind das dann 4 einzelne Buchungen. Bucht dann noch ein weiterer Verein nur 1 Show, habt ihr dann schon 5% Rabatt auf JEDE Buchung erreicht. Auch ist es möglich, mich für die gleiche Veranstaltung mit 2 Shows (z.B. Gesang und Bauchreden) zu buchen, die jeweils als separate Buchung zählen.

 

Ich würde mich freuen, wenn ihr dieses Angebot wahrnehmt und diese Info euren Mitgliedsvereinen zukommen lasst.

 

Euer

 

Marcus Magnus

Höhere Gewalt?

Was genau ist eigentlich höhere Gewalt?

Höhere Gewalt (von lateinisch vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt

Absage in Corona-Zeiten: Höhere Gewalt oder Willkür?

Diese Frage stellt sich seit dem 13.März sehr oft. Von Jetzt auf Gleich waren alle Veranstaltungen verboten. Erst jetzt, nach den ersten Lockerungen, sind kleinere Veranstaltungen bis 150 Personen aus wichtigem Anlass (Hochzeit, Geburtstag etc.) wieder erlaubt. Großveranstaltungen wie Schützenfeste und Stadtfeste bleiben allerdings weiterhin aktuell bis zum 31.10.2020 verboten.

Aber wie gehe ich im Falle einer Absage damit um? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Muss der Kunde mich für einen Alternativtermin buchen?

Veranstalter sagt wegen Verbots durch den Staat ab

In diesem Fall ist es ziemlich eindeutig. Darf der Veranstalter aus Pandemie-Gründen seine Veranstaltung nicht durchführen, so greift die höhere Gewalt-Klausel. Wenn hierfür nicht explizit vertraglich etwas Anderes geregelt ist, hast du seitens des Veranstalters jetzt keinen Anspruch auf Ersatz-Zahlungen. Hier haftet dann, wenn überhaupt, das Pandemie-Gesetz oder andere behördliche Regelungen.

Veranstalter sagt vorsorglich oder aus anderen Gründen ab

Hier sieht es schon anders aus. Sagt ein Veranstalter eine Veranstaltung ab, die zum avisierten Zeitpunkt doch hätte stattfinden dürfen, so ist er regresspflichtig für die direkten Ausfälle abzüglich eingesparter Kosten deinerseits. Beispiel: du bekommst heute (also vor dem 31.10.) einen Anruf dass dein Veranstalter gerne stornieren möchte. Die Veranstaltung liegt aber nach dem 31.10. – De facto kann mann aktuell noch nicht davon ausgehen dass hier höhere Gewalt greift, da keiner eine Glaskugel hat.

Will er beispielsweise für nächste Woche stornieren, dann gilt es zu beachten um welche Art von Veranstaltung es sich handelt. Da ja aktuell beispielsweise Familienfeiern bis 150 Personen in NRW stattfinden dürfen, hat er meines Erachten hier keinen Grund seinen Geburtstag zu canceln und auf höhere Gewalt zu verweisen. Hier greifen dann deine Storno-Klauseln in deinen AGB/Vertrag.

Wie gehe ich also mit den Stornos um?

Bei höherer Gewalt hast du keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter, es sei denn dies ist vertraglich vorher anders geregelt worden. Jegliche andere Art von Stornos sind entsprechend der aktuellen Gesetze bzw. anhand deiner AGB bzw. deines Vertrags mit dem Veranstalter abzuwickeln.

Kulanz oder nicht?

Hat der Veranstalter automatisch ein Anrecht auf eine Terminverschiebung beispielsweise aufs nächste Jahr oder einen Termin nach den Veranstaltungs-Verboten?

Ganz klar: Nein, hat er nicht. Wird eine feste Buchung nicht wahrgenommen, so ist sie erst einmal zu stornieren. Jede neue Terminvergabe gilt als neue Buchung und ist auch als Solche zu behandeln.
Ob du wiederum dann für die neue Buchung einen Rabatt gewährst oder bereits gezahlte Honorare des Stornos darauf anrechnen willst etc. muss du letztendlich selbst entscheiden. Ich empfehle dir diese Herangehensweise auf jeden Fall in deinen AGB mit aufzunehmen, dann gibt es im Nachhinein auch weniger Diskussions-Zündstoff.

Was mache ich denn mit den Veranstaltungen die abgesagt aber jetzt wieder stattfinden dürfen?

Nun, hast du einer Stornierung zugestimmt, dann ist sie auch rechtskräftig. Falls dein Veranstalter dich nun wieder buchen möchte gilt auch dies als Neubuchung. Genau aus diesem Grund empfehle ich dir nicht unmittelbar jedem Storno blind zuzustimmen. Blinder Aktionismus hilft weder dir noch dem Veranstalter. Abwarten und Tee trinken kann sinnvoller sein als jede Veranstaltung vorzeitig abzusagen.

Weitere wissenswerte Dinge zum Thema Corona und Höhere Gewalt findest du auch hier:

https://eventfaq.de/coronavirus/

 
 
 

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